Was ist eine indirekte Beteiligung?
Die indirekte Beteiligung ermöglicht Ihnen den Zugang zu GmbH-Investments über eine Zweckgesellschaft – vereinfacht, flexibel und optional auf der Blockchain registriert.
Warum eine indirekte Beteiligung?
GmbH-Anteile können nur mittels notarieller Beurkundung übertragen werden. Diese Übertragung ist aufwändig, zeitintensiv und kostspielig. Gleichzeitig sind GmbH die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Viele etablierte KMU benötigen Eigenkapital, um zu investieren und zu wachsen. Unsere Lösung ermöglicht eine flexible Beteiligung über eine Zweckgesellschaft (SPV), die Genussscheine begibt.
Zweckgesellschaft
SPV als Bindeglied
Tokenisierbar
Optional auf Blockchain
Kapitalform
Eigenkapital
Wie funktioniert das?
- 1
Gründung der Zweckgesellschaft
CONDA gründet eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, kurz: SPV), die ausschließlich dem Zweck dient, sich an dem jeweiligen Zielunternehmen zu beteiligen und Genussscheine begibt.
- 2
Ausgabe von Genussscheinen
Die Zweckgesellschaft begibt Genussscheine, die die wirtschaftliche Beteiligung am Zielunternehmen abbilden. Diese können optional auf der Blockchain registriert (tokenisiert) werden, um eine einfachere Übertragbarkeit zu ermöglichen.
- 3
Beteiligung am Zielunternehmen
Mit dem eingeworbenen Kapital erwirbt die Zweckgesellschaft Anteile am Zielunternehmen und wird somit dessen Gesellschafterin.
- 4
Gewinnausschüttung
Erwirtschaftet das Zielunternehmen Gewinne und schüttet diese aus, leitet die Zweckgesellschaft diese Ausschüttungen proportional an die Genussscheininhaber:innen weiter.
Renditechancen
Anteilige Gewinnausschüttungen
Proportionale Weitergabe der Unternehmensgewinne
Exit-Beteiligung
Beteiligung am Verkaufserlös bei einem Exit des Zielunternehmens
Übertragbare Genussscheine
Einfacher übertragbar als direkte GmbH-Anteile
Vorteile
Für Anleger:innen
Partizipation an Gewinnen und Wertsteigerungen etablierter KMU
Diversifikation des Portfolios um KMU-Investments
Einfachere Übertragbarkeit als direkte GmbH-Anteile
Anspruch auf anteilige Gewinnausschüttungen des Zielunternehmens
Beteiligung am Verkaufserlös bei einem Exit des Zielunternehmens
Für Emittent:innen
Eigenkapitalaufnahme ohne aufwändige notarielle Beurkundung
Flexibler Zugang zu Investoren auch für GmbH-Strukturen
Vereinfachte Abwicklung über die Zweckgesellschaft
Optional: Blockchain-Registrierung für einfachere Übertragbarkeit
Wichtige Hinweise
Sie sind nicht direkt Gesellschafter:in des Zielunternehmens, sondern Inhaber:in von Genussscheinen der Zweckgesellschaft
Verwaltungskosten und Gebühren der Zweckgesellschaft reduzieren die Ausschüttungen
Gesellschafterrechte (Mitsprache, Informationsrechte) liegen bei der Zweckgesellschaft, werden aber über die Zweckgesellschaft abgebildet
Risiken
Totalverlustrisiko
Bei Insolvenz des Zielunternehmens können Sie Ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.
Keine Einflussnahme
Als Genussscheininhaber:in haben Sie keinen direkten Einfluss auf die Unternehmensführung des Zielunternehmens.
Abhängigkeit von der SPV
Sie sind auf die ordnungsgemäße Verwaltung durch die Zweckgesellschaft angewiesen.
Liquiditätsrisiko
Es existiert kein geregelter Sekundärmarkt – ein vorzeitiger Verkauf Ihrer Beteiligung kann schwierig sein.
Risikowarnung
Es handelt sich um risikoreiche Investitionen, die nur selten besichert sind. Investieren Sie nur, wenn Sie auch Ihr gesamtes investiertes Geld verlieren können. Ihre Anlage ist nicht durch die Europäischen Einlagensicherungssysteme geschützt.
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